§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen |
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1.1 Die Firma David Bieger Netzwerktechnik (im folgenden DBN genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vertraglich vereinbart werden sollten. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden, wonach dieser die Einbeziehung seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen beansprucht, werden hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit der DBN, sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Unterzeichnung eines Vertrages bzw. einer Bestellung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen – auch bei einem etwaig entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbestimmungen – an, es sei denn, es wird etwas anderes schriftlich vereinbart und von der DBN ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der DBN. 1.4 Angestellte und Vertreter der DBN sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen. 1.5 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen (bei Bestellung oder Vertragsabschluss) aktuellen Fassung. |
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigungen |
2.1 Das Angebot der DBN richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, wobei dies generell freibleibend ist. An den ersten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der DBN kommt mit Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch die DBN zustande. 2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sowie Darstellungen auf den Internetseiten der DBN stellen keine verbindlichen Vertragsangebote, sondern nur Aufforderungen an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot aufgrund dieser Darstellungen abzugeben. Änderungen bleiben der DBN vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. |
§ 3 Preise |
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils aktuellen Höhe, soweit sie nicht schon unter Hinweis enthalten ist. |
§ 4 Kostenvoranschläge |
Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich. |
§ 5 Lieferung |
5.1 Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung der DBN bestimmt. 5.2 Vertragsgegenstand und damit geschuldet sind nur die einzelnen, vom Kunden bestellten Teile bzw. Gegenstände als solche (ohne Montage). 5.3 Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den jeweiligen Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Konstruktions- und Formänderungen durch den Hersteller, die der Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Diese begründen daher kein Rücktrittsrecht. 5.4 Teillieferungen sind innerhalb der von der DBN angegebenen Lieferfristen zulässig, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und für den Kunden zumutbar ist. 5.5 Seitens des Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. 5.6 Bestellungen mit anderer Lieferanschrift als die im Vertrag festgehaltene Anschrift des Kunden oder Lieferungen an einen Dritten müssen schriftlich erfolgen. |
§ 6 Lieferfrist |
6.1 Ware, die vorrätig im Lager der DBN vorhanden ist, kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich die DBN um schnellstmögliche Lieferung. 6.2 Die Lieferfrist beginnt im Falle der Zahlung per Vorauskasse mit Zahlungseingang, andernfalls mit Absendung der Auftragsbestätigung. 6.3 Soweit die Nichteinhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige nicht von der DBN zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. |
§ 7 Abtretungsverbot |
Die Rechte des Kunden aus den mit der DBN getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. |
§ 8 Zahlungen |
8.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezahlt der Kunde die Rechnungen binnen 14 Tagen. Geschäfte mit Neukunden werden i.d.R. per Vorkasse getätigt, ausgenommen hiervon sind Geschäfte mit öffentlichen Instituten. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto der DBN als bewirkt. Zahlungen sind ausschließlich mittels Überweisung zu tätigen, Zahlungen per Scheck o.dgl. sind ausgeschlossen. Diskont- und Wechselkosten gehen immer zu Lasten des Kunden. 8.2 Der Kunde versichert die pünktliche Bezahlung der Rechnungen. Widrigenfalls ist die DBN berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es besteht seitens der DBN keine Rückerstattungspflicht für bereits bezahlte Leistungen. 8.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 8.4 Die DBN behält sich das Recht vor, auf Zahlung per Vorauskasse zu bestehen. |
§ 9 Eigentumsvorbehalt |
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der DBN. 9.2 Eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an Dritte ist dem Vertragspartner vor vollständiger Begleichung der Forderungen gegenüber der DBN nicht gestattet. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn eine Weiterveräußerung zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Vertragspartners gehört und die Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt. 9.3 Im Falle einer erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung eines Liefergegenstandes tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) an die DBN ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist. 9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vorbehaltsverkäufer auf das fortbestehende Eigentum der DBN hinzuweisen und die DBN unverzüglich zu benachrichtigen. 9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragpartners - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die DBN berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vorbehaltsverkäufers zurückzufordern und ohne weiteren Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 20% des Warenwertes zzgl. etwaiger Transportkosten zu fordern. Sofern der nachweisbare Schaden höher liegen sollte, kann die DBN im Einzelfall im Wege der konkreten Schadensabwicklung eine höhere Entschädigung fordern. |
§ 10 Zahlungsverzug |
10.1 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird die Gesamtforderung seitens der DBN - auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit - sofort fällig. 10.2 Vom Eintritt des Verzuges an ist die DBN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. |
§ 11 Gewährleistung |
11.1 Offen zutage liegende Mängel, die auch dem nicht fachkundigen Vertragspartner ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind der DBN unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Erhalt der bestellten Ware anzuzeigen. Ergänzend gilt § 377 HGB. 11.2 Die Ansprüche des Kunden sind im Falle eines Mangels auf Nacherfüllung beschränkt (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach Wahl der DBN). 11.3 Gebrauchte Ware und stark preisreduzierte Sonderposten werden unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Entsprechende Produkte werden entsprechend gekennzeichnet. 11.4 Bei Rücksendungen von Produkten, die ohne nähere Fehlerbeschreibung ("defekt" oder "zur Reparatur" ist nicht ausreichend) bei der DBN eintreffen, hat die DBN ein Wahlrecht zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der Rücksendung der Ware in unrepariertem Zustand. In beiden Fällen erhebt die DBN eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zzgl. etwaiger Transportkosten. 11.5 Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zzgl. etwaiger Transportkosten zurückgeschickt. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer als diese Pauschale entstanden ist. Die DBN behält sich vor, darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. 11.6 Unfrei zurückgeschickte Waren können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. 11.7 Die DBN ist berechtigt, Waren, die der Kunde nicht von der DBN bezogen hat, unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zzgl. etwaiger Transportkosten an den Kunden zurückzuschicken. |
§ 12 Herstellergarantie |
Soweit im Einzelfall vom Hersteller für den konkreten Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt wird, richten sich Art und Umfang dieser Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der jeweiligen Herstellergarantie. Aus einer solchen kann der Kunde auch nur den jeweiligen Hersteller in Anspruch nehmen, nicht jedoch die DBN. |
§ 13 Haftung |
13.1 Die Ansprüche des Kunden sind im Falle eines Mangels auf Nacherfüllung beschränkt (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach Wahl der DBN). 13.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der DBN im Übrigen in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. 13.3 Darüber hinaus haftet die DBN nur für Schäden, die von der DBN oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. |
§ 14 Haftungsbeschränkung |
14.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der DBN. 14.2 Kann die Leistung aufgrund der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, welche der DBN obliegen – z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden, gelten für die Haftung der DBN unter Ausschluss weiterer Ansprüche ausschließlich die Bestimmungen in Ziffer 3. Im Übrigen greift die Klausel nur bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.3 Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die DBN keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. |
§ 15 Schadensersatz wegen Nichterfüllung |
Die DBN ist berechtigt, wegen Nichtabnahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Vertragspartner, 20% der Auftragssumme von diesem als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet und die Ware deshalb nicht zur Auslieferung gelangt. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass dieser deutlich geringer als diese Pauschale ausfällt. Die DBN behält sich ihrerseits ausdrücklich vor, einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen, welcher dann konkret nachzuweisen ist. |
§ 16 Versendung, Gefahrenübergang |
16.1 Vertraglich geschuldet ist die Versendung der Ware durch die DBN, sofern nicht anders vereinbart. 16.2 Die DBN versendet alle Waren stets inklusive einer Versandversicherung. 16.3 Ersatzansprüche aus Transportschäden müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen, der DBN gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfirst eingehende Schadensmeldungen können nicht akzeptiert werden. 16.4 Die vertraglich festgehaltenen Speditionsgebühren beinhalten i.d.R. lediglich die Erstanlieferung. Jede weitere Anfahrt wird der DBN vom jeweiligen Spediteur gesondert in Rechnung gestellt mit der Folge, dass diese Kosten an den Kunden weitergereicht werden. |
§ 17 Datenschutz |
Die Verarbeitung der Kundendaten durch die DBN unterliegen der Datenschutzrichtlinie der DBN. |
§ 18 Nichtigkeitsklausel |
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaig unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend übereinstimmen. |
§ 19 Anwendbares Recht; Gerichtsstand |
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts. 19.2 Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, sind die für den Sitz der DBN örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die DBN kann Klagen gegen Kunden ihrerseits auch an deren Wohn- und/oder Geschäftssitz erheben. 19.3 Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort für alle Leistungen Berlin. 19.4 Die DBN hat ihren Sitz in Berlin. |
Stand: 09. Mai 2018 |
Hinweis: Online steht jeweils die aktuellste Fassung der AGB, vorherige Erscheinungen verlieren somit ihre Gültigkeit. |
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